Platzordnung:
IRJGV Ortsgruppe Monheim / Düsseldorf
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Teilnahme-/Benutzungsbedingungen
1. Der Besuch der Übungsstunden ist freiwillig. Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Den Weisungen der Ausbilder ist zu folgen, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen
Ablauf der Übungsstunden betreffen.
3. Ausdrücklich wird den Hundeführern gestattet, sich von Übungen auszuschließen, durch welche sie
selbst oder die Hunde überfordert wären. Dieses gilt insbesondere für das Ableinen der Hunde. Die
Entscheidung obliegt den Hundeführern in eigener Verantwortung.
4. Sie entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob sie die auf dem Platz befindlichen
Gegenstände nutzen, bzw. begehbare Clubhäuser oder ähnliches betreten. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, das diese z.T. gespendet oder von Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine
sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht.
5. Im Interesse aller Teilnehmer ist die Übungsgruppe bzw. der Verband bemüht, die Kosten für die
Unterhaltung des Platzes und andere Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aus Kostengründen wurde
daher auch auf den Abschluß einer Haftpflichtversicherung verzichtet, welche für eventuelle Personen-,
Sach- oder Vermögensschäden einsteht, die auf dem Übungsplatz oder in Verbindung mit dem Besuch
des Platzes entstehen.
6. Mit der Benutzung des Platzes erkennen die Besucher Haftungsausschluß für o.g. Schäden an. Dieser
gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jeder Hundehalter bzw. -führer ist für sein Hund selbst
verantwortlich und hat für die durch diesen verursachte Schäden einzustehen . Auch in den Fällen, in
welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist die Haftung des Vereins, der Übungsgruppe
und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen.
7. Bei Unwissenheit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht
berührt. Der Haftungsausschluß besteht in dem jeweils zulässigen gesetzlichen Rahmen fort.